Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, wenn sie
• fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
• einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
• Medikamente zum Inhalieren erhalten (Inhalativa)